KAPITEL IV: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
- Abschnitt 1: Allgemeine Pflichten
- Artikel 24: Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Artikel 25: Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 26: Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
- Artikel 27: Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Artikel 28: Auftragsverarbeiter
- Artikel 29: Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Artikel 30: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Artikel 31: Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Abschnitt 2: Sicherheit personenbezogener Daten
- Artikel 32: Sicherheit der Verarbeitung
- Artikel 33: Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Artikel 34: Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Abschnitt 3: Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
- Artikel 35: Datenschutz-Folgenabschätzung
- Artikel 36: Vorherige Konsultation
- Abschnitt 4: Datenschutzbeauftragter
- Artikel 37: Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Artikel 38: Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Artikel 39: Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Abschnitt 5: Verhaltensregeln und Zertifizierung
- Artikel 40: Verhaltensregeln
- Artikel 41: Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
- Artikel 42: Zertifizierung
- Artikel 43: Zertifizierungsstellen