KAPITEL VIII: Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Artikel 77: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Artikel 78: Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Artikel 79: Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Artikel 80: Vertretung von betroffenen Personen
- Artikel 81: Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 82: Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Artikel 83: Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Artikel 84: Sanktionen